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Schulbesuch

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Ablauf eines Schultages an der Bürgerschule Alfeld

 Std
Zeiten
 Unterricht
 Schülerbetreuung
 1
07.45 - 08.30 Uhr
für einen Teil der Schüler
(s. Stundenplan)
Frau Bauer
 2
08.35 - 09.20 Uhr
für alle Schüler
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 3
09.35 - 10.20 Uhr
für alle Schüler
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 4
10.25 - 11.10 Uhr
für alle Schüler
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 5
11.25 - 12.10 Uhr
für einen Teil der Schüler
(s. Stundenplan)
Frau Bauer, Frau Gruhl
 6
12.15 - 13.00 Uhr
für einen Teil der Schüler
(s. Stundenplan)
Frau Bauer, Frau Gruhl,
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13.00 - 17.00 Uhr
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Frau Riese, Frau Leipe-Lüthje
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Der Stundenplan


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Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse

Extreme Witterungsverhältnisse (z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm) kann zur Folge haben, daß die Schüler die Schule nicht erreichen bzw. verlassen können.

Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muß, trifft die obere Schulbehörde. Diese sorgt dafür, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich über den Rundfunk oder Fernsehen veröffentlicht wird.

Die Landesschulbehörde kann die Entscheidungsbefugnisse auch auf die Landkreise übertragen. Für die Rundfunk- und Fernsehdurchsage müssen Sie folgendes wissen:

Die Bürgerschule Alfeld gehört als Grundschule zum
Primarbereich,
sie gehört zu den allgemeinbildenden Schulen.

Die Stadt Alfeld gehört zum
Landkreis Hildesheim,

der Landkreis Hildesheim gehört zum
Regierungsbezirk Hannover

Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.


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„Hitzefrei“

 

Wenn die Temperaturen im Schulgebäude einen sinnvollen Unterricht nicht mehr zulassen, wird nach der 4. oder 5. Stunde „Hitzefrei" angeordnet. Wir bitten alle Eltern darum, mit ihren Kindern zu besprechen, wie sich die Schülerinnen und Schüler in einer solchen Situation verhalten sollen. Insbesondere muss für diejenigen Kinder, deren Eltern berufstätig sind, geklärt werden, wohin sich die Kinder nach dem Unterricht begeben sollen (z.B. nach Hause, zu Mitschülern, Großeltern usw., in die Schülerbetreuung der Schule). Wir gehen wie auch in den Vorjahren davon aus, dass Sie dieses Problem mit ihren Kindern besprochen und geregelt haben.


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Das Kind soll vom Schulbesuch beurlaubt werden

Wenn aus irgendeinem - zumeist familiären - Anlass abzusehen ist, dass das Kind die Schule (bis zu drei Tagen) nicht besuchen kann, sollte frühzeitig beim Klassenlehrer Urlaub beantragt werden.

Über eine längerfristige Beurlaubung eines Schülers bis zu 4 Wochen entscheidet der Schulleiter. Das gilt auch für die Beurlaubung vor und nach den Ferien.

Vor und nach den Ferien dürfen Schüler nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde.

Einem Schüler ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten für die Dauer eines Gottesdienstbesuches seiner Religionsgemeinschaft Unterrichtsbefreiung zu erteilen. Für sämtliche Beurlaubungen gilt, dass die Antragsteller die Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.


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Das Kind ist erkrankt - was tun?

Wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen am Unterricht nicht teilnehmen kann, muß der Klassenlehrer möglichst am ersten, spätestens aber am dritten Tag benachrichtigt werden. Am einfachsten geschieht dies telefonisch unter unserer Rufnummer 4516. Außerhalb der Bürozeiten nimmt ein Anrufbeantworter rund um die Uhr Ihre Nachrichten entgegen, die schnell und zuverlässig an den Klassenlehrer weitergeleitet werden. Man kann aber auch eine schriftliche Nachricht durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Mitschüler überbringen lassen.


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Das Kind hat einen Schulunfall gehabt

Hat das Kind in der Schule (Pause, Sportunterricht, Schulgelände) einen Unfall gehabt, so dass es ärztlich versorgt werden muss, werden die nötigen Maßnahmen (z.B. Benachrichtigung des Krankenwagens) von der Schule eingeleitet. Gleichzeitig aber bemühen wir uns, die Eltern zu benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, begleitet ein Erwachsener oder Mitschüler das Kind, bis ein Elternteil eintrifft.

Als Schulunfälle gelten aber auch Unfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Schule ereignen. Das Kind muss immer einen zwar kurzen aber auch sicheren Schulweg nehmen. Wie sollten sich Eltern verhalten, wenn es dennoch einen Schulwegeunfall gegeben hat?

Die Schule muss immer dann von dem Unfall verständigt werden, wenn das Kind - infolge eines Unfalls - ärztlich behandelt werden musste.

Benachrichtigen Sie unser Sekretariat bitte unaufgefordert - Wegeunfälle könnten uns leicht verborgen bleiben. Selbstverständlich können Sie sich mit der Benachrichtigung bis zum nächsten Schultag Zeit lassen.

Ist ein Arztbesuch wegen eines Schulunfalles erforderlich, füllen Sie bitte keinen Krankenschein aus, sondern teilen Sie dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt! Das gilt auch, wenn Sie bzw. das verletzte Kind privat krankenversichert sind. Die Ärzte sind in diesem Fall verpflichtet, unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover, abzurechnen. Mit diesem brauchen Sie sich jedoch nicht in Verbindung zu setzen!

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Meine Schulordnung

Zusammen mit vielen anderen Kindern bin ich ein Schüler / eine Schülerin der Bürgerschule Alfeld. Von Montag bis Freitag bin ich mehrere Stunden am Vormittag in der Schule. Das Zusammenleben mit vielen Schülern ist nicht immer einfach, darum gibt es bestimmte Regeln, die ich beachten muss. Wenn ich möchte, dass meine Mitschüler auf mich Rücksicht nehmen, muss auch ich auf meine Mitschüler achten und rücksichtsvoll mit ihnen umgehen.

1. Alle Schüler wollen sich in der Schule wohlfühlen. Ich kann meinen Mitschülern dabei helfen, indem ich mich um sie kümmere.

2. Meine Mitschüler und ich wollen in der Schule lernen, deshalb darf ich den Unterricht nicht stören.

3. In einem ordentlichen Klassenzimmer lässt es sich besser lernen und arbeiten, darum sorge ich dafür, dass alles an seinen Platz kommt und mein Arbeitsplatz aufgeräumt ist. Die Sachen meiner Mitschüler benutze ich nur, wenn sie es mir erlaubt haben.

4. Von meinen Mitschülern erwarte ich, dass sie mich nicht verletzen, deshalb darf ich mich nicht mit ihnen schlagen oder gefährliche Gegenstände mit in die Schule bringen.

5. Wertgegenstände, wie zum Beispiel Musikabspielgeräte, Mobiltelefone, Sammelkarten oder Computerspiele, darf ich nicht mit in die Schule bringen, weil es leider ältere Kinder gibt, die versuchen, mir diese Gegenstände auf dem Schulweg oder in der Schule wegzunehmen. Auch kann ich damit den Schulbetrieb stören. Ausnahmsweise darf ich ein Mobiltelefon ohne Fotofunktion bei mir haben, wenn es für meine Eltern wichtig ist. Dieses Telefon muss auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben.

Schulweg:

6. Auf dem Schulweg achte ich auf das, was ich von meinen Eltern und in der Verkehrserziehung gelernt habe.

7. Ich darf mich nicht früher als 10 Minuten vor meinem Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände aufhalten, weil ich den Unterricht der anderen Klassen stören würde und niemand auf mich aufpassen kann. Falls mich meine Eltern zur Schule begleiten, entlassen diese mich am Schultor oder an der Tür des Schulgebäudes, jedoch nicht im Klassenraum.

8. Während meiner Grundschulzeit darf ich nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Eine Ausnahme kann während der Fahrradausbildung durch den Lehrer oder die Lehrerin gemacht werden.

Unterricht:

9. Beim Viermal-Gong betrete ich das Schulgebäude und gehe in meinen Klassenraum.

10. Im Schulgebäude laufe ich nicht und achte darauf, dass ich keinen Mitschüler anstoße oder anrempele.

11. Im Klassenraum beschäftige ich mich ruhig.

Pausen:

12. In den kleinen Pausen darf ich im Klassenraum bleiben, auf dem Schulhof eine Runde drehen, aber nicht im Gebäude toben oder mit Bällen spielen.

13. In den großen Pausen gehe ich auf den Schulhof. Dort und auf der Wiese kann ich mit Softbällen spielen. Wenn es kalt ist, achte ich darauf, mich warm anzuziehen.

14. Die Wiese darf ich nur betreten, wenn die grüne Fahne zu sehen ist. Die Beete und Buschanlagen darf ich nicht betreten.

15. Mit Schneebällen darf ich auf dem Schulgelände nicht werfen, weil ich dadurch meine Mitschüler verletzen könnte.

16. Während der Regenpause darf ich im Klassenraum bleiben, aber nicht herumtoben oder mit Bällen spielen.

17. Auf die Toilette gehe ich möglichst nur während der Pausen. Ich verlasse sie sauber und denke daran, dass sie kein Aufenthalts- oder Spielraum ist.

Unterrichtsschluss:

18. Nach Unterrichtsschluss verlasse ich das Schulgebäude sofort und gehe nach Hause. Falls mich meine Eltern abholen möchten, warten diese vor dem Schulgelände oder auf dem Schulhof, jedoch nicht im Schulgebäude.


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