Elternmitwirkung
in der Schule
Das
niedersächsische Schulgesetz regelt die Zusammenarbeit
von Erziehungsberechtigten, Lehrern und Schülern.
Es gewährt den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten
das Recht, bei der Erziehung und Bildung Ihrer
Kinder auch im schulischen Bereich mitzuwirken.
Auf
den Sitzungen der Klassenelternschaften wird die
Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beraten.
Jede Klassenelternschaft wählt ihre Vertreter
für die Klassenkonferenz.
Weiterhin
entsendet jede Klassenelternschaftzwei Mitglieder
in den Schulelternrat. Dieser wählt aus der
Mitte der Erziehungsberechtigten der Schule jeweils
drei stimmberechtigte Mitglieder für die
Fachkonferenzen sowie sechs stimmberechtigte Mitglieder
für die Gesamtkonferenz und vier stimmberechtigte
Mitglieder für den Schulvorstand.
Schulelternrat
im Schuljahr 2009/2010
1. Vorsitzende: Dr. Michael Flake
2. Vorsitzende: Sybille Rogge
3. Vorsitzende: Astrid Strohmeyer