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Elternvertretung der Bürgerschule Alfeld
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Elternmitwirkung in der Schule

Das niedersächsische Schulgesetz regelt die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Lehrern und Schülern. Es gewährt den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten das Recht, bei der Erziehung und Bildung Ihrer Kinder auch im schulischen Bereich mitzuwirken.

Auf den Sitzungen der Klassenelternschaften wird die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse beraten. Jede Klassenelternschaft wählt ihre Vertreter für die Klassenkonferenz.

Weiterhin entsendet jede Klassenelternschaftzwei Mitglieder in den Schulelternrat. Dieser wählt aus der Mitte der Erziehungsberechtigten der Schule jeweils drei stimmberechtigte Mitglieder für die Fachkonferenzen sowie sechs stimmberechtigte Mitglieder für die Gesamtkonferenz und vier stimmberechtigte Mitglieder für den Schulvorstand.

Schulelternrat im Schuljahr 2009/2010

1. Vorsitzende:  Dr. Michael Flake
2. Vorsitzende: Sybille Rogge

3. Vorsitzende: Astrid Strohmeyer

 
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